Über einen Toot (auf Mastodon) von Anne Roth bin ich auf einen Antrag für ein Offlinezugangsgesetz im Bundestag aufmerksam geworden. Musste zweimal lesen, denn ein Onlinezugangsgesetz gibt es schon, aber für das OZG 2.0 empfehlen Sachverständige deutliche Nachbesserungen (hier bei netzpolitik schön zu lesen).
Zurück zum Offlinezugangsgesetz, das ist noch kein Gesetz, es ist erstmal ein Antrag der Bundestagsfraktion von der Partei Die Linke und die Vorabfassung kann hier als PDF eingesehen werden.
Ich zitiere aus der PDF:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
Vorabfassung Offlinezugangsgesetz, PDF bundestag.de
- sicherzustellen, dass öffentliche Dienstleistungen des Bundes oder Leistungen, die von der öffentlichen Hand, in Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder im öffentlichen Auftrag erbracht werden, auch in nicht-digitaler Form angeboten werden, und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dies verpflichtend vorschreibt, soweit erforderlich in Abstimmung mit den Ländern;
- sicherzustellen, dass alle Menschen digitale Anträge bei Behörden, Melde-
oder Bürgerämtern an ihrem Wohnort an Geräten der jeweiligen Behörde mit Unterstützung durch Fachpersonal stellen können, und die notwendigen gesetzlichen Vorkehrungen zu treffen, um dies zu garantieren, soweit erforderlich in Abstimmung mit den Ländern.
Ich bin gespannt, wie es da hier weiter geht und ob der Antrag durchkommt.
Falls Fragen kommen, nein ich bin kein Mitglied der Partei Die Linke, noch bin ich Unterstützer dieses Antrages. Mich interessiert generell so ein Antrag und wie im Bundestag damit umgegangen wird. Und ich blogge darüber einfach weil es auch mein Interesse ist, vielleicht wusste davon auch noch niemand außerhalb der „Social Media“ oder „Mastodon Politik“-Bubble und kann sich über die oben verlinkten Internetadressen selber ein Bild davon machen und informieren.