Ihr erinnert euch noch? Letzten November tauchte im Netz (hauptsächlich auf Facebook) das Prügelvideo aus Tübingen von den Jugendlichen auf, ich bloggte darüber wie man/frau das Video bei Facebook melden könnte, und auf vielen Kommentaren von Leuten die es teilten gab es unterschiedliche Reaktionen – der Tenor des Ganzen war, das viele über die Tat erschrocken waren.

Nun fand die nicht-öffentliche Gerichtsverhandlung in Tübingen statt, das schwäbische tagblatt berichtet.

Ich werde hier keine Wertung über die Jugendlichen äußern, das ist so schäbig und billig von der Tastatur aus. Jedenfalls bin ich eher geschockt, wie sehr es bei Facebook „normal“ geworden ist oder wurde, schockierende (Gewalt) Videos/Fotos zu teilen und darüber dann auch Kommentare zu schreiben. Und die meisten Kommentare sind einfach unterirdisch. Anscheinend gibt es keine Medienkompetenz oder Erziehung in den Fragen des privaten Datenschutzes und des Recht am eigenen Bild. Völlig zurecht finde ich daher das Urteil der Richter, wie hier von tagblatt.de zitiert:

In ihrem Urteil folgten die Richter weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Richter hoben dabei hervor, dass das Opfer durch die Verbreitung des Videos im Internet weiter beständig mit der Tat konfrontiert bleibt.

Vielleicht auch anders erklärt. Das Internet vergisst nichts. Auch und erst recht nicht Facebook. Das mag sich für Jugendliche langweilig oder gaga anhören, aber die Situation kann eintreffen, bei denen die Jugendlichen sich irgendwo bewerben möchten und die Person ihnen gegenüber erkennt die Jugendlichen durch das dämliche Video von damals. Und schon sind ihre beruflichen Chancen eingeschränkt worden. Ich meine hier nicht nur die Täterinnen, sondern spreche auch von der Misshandelten (Opfer) die weiterhin keine Chance hat sich zu wehren.

Das ich die Aktion und die Gewalt für dämlich halte ist klar, für saudämlich und verantwortungslos ist die Person, die das Video online und erst publik gemacht hat – nebenbei, auch hier hätte die politische Forderung der Vorratsdatenspeicherung (SPD-Deutsch: Mindestspeicherfrist) nicht geholfen. Die Tat ist schon längst passiert.

Ich sehe es wie das Gericht:

„Auch Filmen kann Gewalt sein“

Eure Meinung?

Von Alexander

Ein Gedanke zu “Juristisches Nachwehen wegen Prügelvideo aus Tübingen”

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