Bei der letzten Wahl hatte ich es vor zu machen, dann wieder vergessen oder aufgeschoben und vergessen. Zum Glück erinnern dieDatenschützer Rhein Main daran. „Meldedaten an Parteien herausgeben? Nein Danke!“
Die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien dürfen laut Bundesmeldegesetz „§50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen“ die Meldedaten von Wahlberechtigten BürgerInnen (Name, Anschrift) erfragen und für ihren eigenen Wahlkampf nutzen. Daher sind die Meldeämter für Datensammler eine Goldgrube, sie enthalten unsere Daten. Und die Ämter verdienen kräftig mit. Weitere Informationen dazu hier bei datenschutzbeauftragter-info.de.
Beispiel gefällig? Zur Landtagswahl im Saarland kauft die CDU Saar bei den Meldebehörden die notwendigen Daten ein und verschickt diese mit persönlicher Anrede an die Adressaten um Stimmen für die Wahl zu gewinnen. Das ist rechtlich möglich. Und nicht nur Parteien machen das. Jetzt könnte man denken, gut – ist ja nicht so schlimm… Oder „ich habe nichts zu verbergen„. Aber auch rechtspopulistische Parteien können diese Daten nutzen. Ob sie diese auch wirklich nur für den Versand für Wahlwerbung nutzen ist fraglich. Das ist auch nicht zulässig!
Widersprechen ist ganz einfach
Und wie kann ich jetzt dem widersprechen? Auf der #OptOutDay-Website findet ihr die entsprechenden Formulare der Meldebehörden aufgelistet.
Die Stadt Frankfurt hat auf ihrer Website auch den Antrag als PDF verlinkt. Danke dieDatenschützer Rhein Main für das Hinweisen:
Ich hab das Formular ausgefüllt und an die Meldebehörde gefaxt. Und (in diesem Fall für Frankfurt) widerspreche ich der Übermittlung meiner Daten
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft
- an Parteien und Wählergruppen
- aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
Und – auch schon erledigt (oder schon vor Jahren)?
Danke für den Hinweis!