Die SPD-Fraktion will schon am 27. Mai 2015 über den Gesetzes-Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung beraten, deshalb müssen die SPD-Abgeordneten so schnell wie möglich mitkriegen, dass es großen Widerstand gegen die Einführung dieses anlasslosen Überwachungswerkzeug gibt. Bitte beteiligt Euch an der E-Petition an den Bundestag und schreibt an Eure Abgeordneten.

Eine Liste der Abgeordneten mit deren E-Mail-Adressen findet ihr hier: https://brandhoff.piratenpad.de/Abgeordnete-nach-Wahlkreis

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Die Piratenpartei Hessen hat einen Musterbrief formuliert, den ihr gerne nach Belieben ändern und anpassen könnt. Einen weiteren Mustertext gibt es auch bei Vera Bunse.

Ich habe der Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen (zuständig für Frankfurt am Main) folgende E-Mail geschrieben:

Sehr geehrte Frau Nissen,

noch vor der Sommerpause möchte die Bundesregierung den Bundestag ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließen lassen. Dabei liegt bisher noch überhaupt kein Gesetzesentwurf offiziell vor, so dass dieses höchst problematische und umstrittene Thema im Eiltempo durch den Gesetzgebungsprozess gepeitscht werden soll.

Ich möchte Sie mit diesem Schreiben herzlich und eindringlich darum bitten, im Bundestag gegen die geplante umfassende und anlasslose Erfassung des Telekommunikationsverhaltens der Menschen in Deutschland zu stimmen.

Die Vorratsdatenspeicherung verkehrt das grundlegende rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung um, denn jeder wird überwacht. Für diesen schwerwiegenden und völlig unverhätnismäßigen Eingriff in die Privatssphäre braucht es weder Verdacht, noch richterlichen Beschluss. Gerade in Zeiten des verheerendsten Geheimdienstskandals rund um BND und NSA in Deutschland wäre die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ein fatales Zeichen für Freiheit und Grundrechte.

Die gebetsmühlenartig wiederholten Mantras, dass die Vorratsdatenspeicherung zur sogenannten Terrorabwehr benötigt würde, ist ebenfalls nicht belegt. Wissenschaftliche Studien zeigen eher,
dass kein Effekt auf die Aufklärung von Verbrechen nachgewiesen werden kann (http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/vorratsdatenspeicherung-s…). Auch der Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo in Paris konnte durch die VDS nicht verhindert werden.

Neben der anlasslosen Überwachung  der Bevölkerung ist auch die Einführung der „Datenhehlerei“ hoch problematisch und nicht vereinbar mit der Pressefreiheit. Damit wird ein erhebliches Rechtsrisiko
geschaffen, wenn Informationen über Missstände in staatlichen Institutionen weitergegeben und veröffentlicht werden sollen. (https://netzpolitik.org/2015/warum-der-vorschlag-zur-strafbarkeit-der-da…)

Unsere Gesellschaft braucht nicht noch mehr Überwachung und Misstrauen gegenüber den Bürgern. Bitte helfen Sie mit Ihrer Stimme gegen die Vorratsdatenspeicherung, dass jeder weiterhin frei kommunizieren kann, ohne dabei auf Schritt und Tritt verfolgt zu werden!

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Schnapper

und auch eine Antwort erhalten, die ich nicht vorenthalten möchte und hier veröffentliche:

Uli Nissen, SPD MdB
Uli Nissen, SPD MdB Quelle: http://www.spd-landesgruppe-hessen.de/personen/34763/705777/index.html

Sehr geehrter Herr Schnapper,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Ihre Besorgnis kann ich sehr gut verstehen. Auch ich stehe dem Thema kritisch gegenüber. Wir befinden uns derzeit aber noch ganz am Anfang des Diskussionsprozesses.

Am 15. Mai 2015 hat Bundesjustizminister Heiko Maas Leitlinien für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, genauer gesagt zur Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, vorgelegt.

Diese Leitlinien sehen u.a. vor:

  • Strikte Regeln mit weitgehenden Einschränkungen, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden dürfen.
  • Die Daten dürfen nur mit Richtervorbehalt verwendet werden. Klar beschränkt auf schwerste Straftaten und es gibt Ausnahmen für Geheimnisträger.
  • Es wird nach Datenarten differenziert: E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen, Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden, sonst darf maximal zehn Wochen gespeichert werden.
  • Es werden keine Inhalte gespeichert, sondern nur wer mit wem wann kommuniziert hat.
  • Der Datenschutz wird sehr ernst genommen: Keine Bewegungsprofile und die Maßnahmen sind transparent.

Die Leitlinie finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherrecht unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf?__blob=publicationFile .

Auf Grundlage der Leitlinie soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Dieser Gesetzentwurf kommt dann ins Bundeskabinett. Erst nachdem das Kabinett einen Beschluss gefasst hat, kommt der Entwurf auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Nach der Überweisung an die zuständigen Ausschüsse wird es in den Beratungen und Anhörungen dann ausreichend Gelegenheit geben alle Pro – und Contra – Positionen sorgfältig abzuwägen. Neben der Positionierung der Parteien und Fraktionen wird es Anhörungen mit Expertinnen und Experten, sowie Diskussionen in den Fach-Ausschüssen geben. Das parlamentarische Verfahren steht also erst noch bevor.

Ich bin der Meinung, der noch vorzulegende Gesetzentwurf sollte sachlich und unaufgeregt diskutiert werden, um zu einem ausgewogenen Kompromiss zwischen Sicherheit und Freiheit zu kommen.

Mein Votum werde ich erst am Ende des parlamentarischen Verfahrens nach sehr kritischer Prüfung treffen.

Ich hoffe, meine Antwort hilft Ihnen weiter und ich danke Ihnen für Ihr Engagement!

Mit herzlichen Grüßen

Ulli Nissen, MdB

Ich hoffe sehr, dass Frau Nissen sich GEGEN die Vorratsdatenspeicherung (oder wie auch immer sie auf SPD-neudeutsch genannt werden soll) ausspricht und FÜR die Bürgerrechte eintritt! Werde das auf jeden Fall weiter verfolgen.

Von Alexander

Ein Gedanke zu “Antwort von #SPD-MdB @UlliNissen #Frankfurt zum Gesetz-Entwurf zur #Vorratsdatenspeicherung #VDS”

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